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   BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13   

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https://dejure.org/2013,26546
BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13 (https://dejure.org/2013,26546)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2013 - 5 B 12.13 (https://dejure.org/2013,26546)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2013 - 5 B 12.13 (https://dejure.org/2013,26546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der ersatzlosen Streichung des § 18b Abs. 5 BAföG a.F. hinsichtlich Teilerlasses bei unwesentlicher Erwerbstätigkeit von erziehenden Müttern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der ersatzlosen Streichung des § 18b Abs. 5 BAföG a.F. hinsichtlich Teilerlasses bei unwesentlicher Erwerbstätigkeit von erziehenden Müttern

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    Ist die gewährte Übergangsfrist von lediglich 2 Jahren auf Grund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angemessen (dazu BVerfGE 67, 1/15; 116, 96/133)?".
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 13 ).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    a) Eine Rechtsnorm entfaltet Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs normativ auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d.h. gültig geworden ist (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 ).
  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    Dies gilt namentlich dort, wo Frauen benachteiligt werden; denn Art. 3 Abs. 2 GG soll vor allem dem Abbau solcher Benachteiligungen dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 1991 - 1 BvL 83/86 und 1 BvL 24/88 - BVerfGE 84, 9 ).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    b) Eine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung ist anzunehmen, wenn eine Norm zwar nur Rechtsfolgen für die Zukunft anordnet, in ihrem Tatbestand aber an Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung anknüpft (BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    In diesem Bereich wird die Durchsetzung der Gleichberechtigung auch durch Regelungen gehindert, die im Ergebnis aufgrund natürlicher Unterschiede oder der gesellschaftlichen Bedingungen überwiegend Frauen betreffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 2005 - 1 BvR 774/02 - BVerfGE 113, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    Ist die gewährte Übergangsfrist von lediglich 2 Jahren auf Grund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angemessen (dazu BVerfGE 67, 1/15; 116, 96/133)?".
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. Beschluss vom 4. April 2012 - BVerwG 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1994/11

    Gewährung eines Kinderteilerlasses nach § 18b Abs. 5 BAföG über den 31. Dezember

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2013 - 5 B 12.13
    Köln OVG für das Land Nordrhein-Westfalen - 17.12.2012 - AZ: OVG 12 A 1994/11.
  • VG Köln, 22.02.2017 - 26 K 6020/16

    Rückzahlung der gewährten BAföG-Förderung während des Studiums als Zuschuss und

    Umdrucks, und die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisend BVerwG,  Beschluss v. 27. August 2013 - 5 B 12.13 - vgl. zu dem Spielraum im Bereich der Familienförderung auch BVerfG, Beschlüsse v. 6. Juni 2011 - 1 BvR 2712/09 -, juris, Rdnr. 8, sowie v. 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11 -, juris, Rdnr. 10 (zu Elterngeld).
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